Sachkundenachweis

Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen Hundehaltende einen theoretischen und (zusammen mit ihrem Hund) einen praktischen Kurs absolvieren. Danach erhalten sie einen sogenannten Sachkundenachweis. Die Kurse werden von Hundetrainern durchgeführt, welche ihrerseits eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung absolviert haben. Besondere Regelungen gelten für die Ausbildung von Hunden im Schutzdienst.

Quelle: Homepage vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (www.blv.admin.ch)

Sie haben einen HUND - Ich habe den KURS für Sie

Das Gesetz schreibt vor, dass alle Hundebesitzer einen obligatorischen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen müssen. Zudem legt der Gesetzgeber fest, dass lediglich akkreditierte Hundetrainer/innen solche Kurse durchführen und bescheinigen dürfen.

Da ich ein zertifizierter Hundetrainer bin, darf ich solche Kurse durchführen und die entsprechenden Bescheinigung ausstellen.

Der Kurs für den Sachkundenachweis gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil welche jeweils 4 Lektionen umfassen. Im theoretischen Teil werden die Themen Rechtsgrundlagen, Rassekunde, Gesundheit, Pflege und Hundehaltung behandelt. Im praktischen Teil werden Themen wie Gehorsam, Ausdruckverhalten, Leinenführung sowie alltägliches Verhalten angesprochen und geübt.